Ausnahmen beim Winterabschiebestopp abschaffen

In den Monaten Januar und Februar wurden trotz Winterabschiebestopps 73 Menschen aus Berlin abgeschoben. Das ergab eine Anfrage des Sprechers für Fluchtpolitik der Linksfraktion, Ferat Koçak. Der erklärt dazu:

 

“Dass es auch in diesem Jahr überhaupt einen Winterabschiebestopp gab, ist auch unserem wochenlangen Druck zu verdanken. Leider wurde dieser unter Schwarz-Rot um zwei Monate, also um etwa die Hälfte verkürzt und enthält nicht nachvollziehbare Ausnahmen.

Bereits unter Rot-Grün-Rot haben wir die weit gefassten Ausnahmen scharf kritisiert und gegenüber der Innensenatorin auf Änderungen gedrängt. Es ist abstrus, dass nach wie vor auch Menschen, die für Fahren ohne Fahrschein oder andere geringfügige Taten zu einer Geldstrafe von mehr 50 Tagessätzen verurteilt wurden, vom Winterabschiebestopp ausgenommen werden. Ebenso wenig ist es hinnehmbar, dass die Innenverwaltung sich weigert, konkret zu ermitteln, aufgrund welcher Straftaten die Abgeschobenen verurteilt wurden. 

Mit diesen skandalösen Ausnahmen muss endlich Schluss sein! Wir werden als Linksfraktion für einen konsequenten Winterabschiebestopp und für ein ganzjähriges, humanitäres Bleiberecht kämpfen.”

 

Hintergrund:

Unter Rot-Grün-Rot gab es zuletzt einen Winterabschiebestopp von Dezember 2022 bis einschließlich März 2023. In dieser Zeit gab es insgesamt 157 Ausnahmen. Der CDU-SPD- Senat hat den Winterabschiebestopp auf die Zeit zwischen dem 22.12.2023 und dem 28.02.2023 verkürzt.