Ukrainische Geflüchtete vor Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat sich die Zahl der Vorgänge im Zusammenhang mit ukrainischen Schutzsuchenden, bei denen die niedrigschwellige Vermutung bestand, dass Bezüge zum Phänomenbereich des Menschenhandels vorliegen könnten, signifikant erhöht.

Einer parlamentarischen Anfrage zufolge (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16630.pdf) waren im Zeitraum zwischen Kriegsbeginn und September 2022, 40 Sachverhalte in diesem Phänomenbereich zu verzeichnen. Im Zeitraum von September 2022 bis September 2023 hat sich diese Zahl auf 62 Vorgänge erhöht. In sechs Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung bzw. Zwangsprostitution zum Nachteil weiblicher ukrainischer Geschädigter eingeleitet.

Diese Zahlen sind alarmierend, findet Ferat Koçak, “Dass Geflüchtete Frauen als gesellschaftlich besonders vulnerable Gruppe zum Opfer solcher Straftaten werden, ist erschreckend und gleichzeitig ein Armutszeugnis der herrschenden Politik. Der Ruf nach mehr Polizei wird hier keine Abhilfe schaffen, wenn gleichzeitig Frauenhäuser chronisch unterfinanziert sind und Beratungsstellen jährlich um ihr Bestehen bangen müssen.”

Koçak sieht hierin auch das Ergebnis einer völlig unterfinanzierten Versorgungsinfrastruktur: “ Am Berliner Hauptbahnhof wurde die Erstversorgung von vielen solidarischen Freiwilligen geleistet. Der Staat hat gerade in den ersten Wochen des Krieges nicht das geleistet, was er sollte. Im Zuge dessen sind viele Ukrainerinnen mangels sicherer dezentraler Unterbringungsmöglichkeiten bei Privatpersonen untergekommen, die oft nicht registriert wurden. Menschenhändlern bot dies ein gelegenes Einfallstor. Einmal mehr zeigt sich, dass gerade für geflüchtete Frauen sichere dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten und der schnelle Zugang zu Sozialleistungen und Hilfsangeboten zentral sind.”